7000 beugten ihre Knie nicht vor Baal
Jetzt hat die Badischen Landessynode beschlossen, kirchliche Trauungen von gleichgeschlechtlichen Paaren einzuführen. Vorher taten das schon die Hessen-Nassauische, die Rheinische und die Berlin-Brandenburgische evangelische Kirche. Andere werden folgen oder haben bereits öffentliche Segnungen eingeführt. Da will ich nur in Erinnerung rufen, was Martin Luther 1519 in Leipzig bei einer theologischen Disputation mit dem Theologieprofessor Johann Eck gesagt hat: „Auch Konzilien können irren“. Das gilt auch für Evangelische Landessynoden.
In der wichtigsten Bekenntnisschrift der Reformation, dem „Augsburgische Bekenntnis“ (1530) heißt es ausdrücklich in Artikel 28: „Von der Gewalt der Bischöfe“: „…Wo das geistliche Regiment etwas gegen das Evangelium lehrt oder tut, haben wir den Befehl, dass wir ihm nicht gehorchen (Matthäus 7,15; Galater 1, 8; 2. Korinther 13, 8). Wo es Kirchenordnungen und Zeremonien einführt, dürfen sie nicht wider das Evangelium sein.“
Viele Gemeindeglieder und auch Pfarrer fühlen sich allein gelassen und resignieren. Die erinnere ich an den Propheten Elia. Der klagte vor Gott: „Israel hat deinen Bund verlassen… und ich bin allein übriggeblieben“. Der HERR aber sagte ihm: „Ich will übriglassen 7000 in Israel, alle Knie, die sich nicht gebeugt haben vor Baal“. (1.Könige 19,14.18) Elia sah sie nicht, aber Gott kannte sie.
Gottes Zusage begründet unsere Zuversicht. In allen evangelischen Landeskirchen gibt es viele Gemeindeglieder und Pfarrer, die der Bibel als dem Wort Gottes und als höchster Autorität für Glauben und Leben vertrauen. Stellen Sie sich vor, 2000 Pfarrer würden erklären, dass sie es ablehnen, Trauungen oder Segnungen gleichgeschlechtlicher Paare durchzuführen. Das wären etwa zehn Prozent der Pfarrer in den evangelischen Kirchen in Deutschland. Besser noch wäre, wenn es die Kirchengemeinderäte, Presbyterien, Kirchenvorstände täten. Ich finde es ermutigend, dass viele unserem und anderen ähnlichen Netzwerken und Initiativen beitreten.
Aber viele haben Bedenken, sich so zu äußern. Was steht auf dem Spiel? Das Ansehen in der Gesellschaft? Das ungestörte Gemeindeleben? Die Karriere in der Kirche? Was droht? Mobbing durch Vorgesetzte und Kollegen? Verlust finanzieller Zuschüsse? Hetze in den Medien? Besorgte Fragen in der Familie? Peinliches Schweigen guter Freunde und Bekannter? Scheuen wir die Kosten nicht!
Übrigens: Haben Dekane und Superintendenten auch ein Gewissen? Pfarrer sollen nicht gegen ihre Gewissensentscheidung gezwungen werden, Trauungen gleichgeschlechtlicher Paare durchzuführen, heißt es in den kirchlichen Beschlüssen. Dekane und Superintendenten müssen dann dafür sorgen, dass Kollegen die Trauungen durchführen. Könnte es auch Dekane und Superintendenten geben, die das aus Gewissensgründen ablehnen? Damit rechnet offenbar niemand. Was soll uns das sagen?
Der Liebenzeller Gemeinschaftsverband, der an rund 300 Orten in Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und Hessen arbeitet, sowie der Evangelische Gemeinschaftsverband AB, mit rund 180 Orten in Baden, haben ein gutes Beispiel gegeben. Beide Verbände erklärten übereinstimmend, dass es in ihren Häusern weiterhin keine Segnung gleichgeschlechtlicher Paare geben werde. Sie bieten Menschen, die aufgrund des badischen Synodenbeschlusses aus der Kirche austreten, „die volle geistliche Versorgung“. Das ist eine klare Antwort.
Ulrich Parzany